Lasersystem im Einsatz über einem Veranstaltungspublikum

Ratgeber

Laserschutz ist keine Formsache

Bei Showlasern geht es um Leistungsklassen, die Augen dauerhaft schädigen können. Deshalb ist die Betreuung vorgeschrieben – und deshalb ist sie der Posten im Angebot, über den nicht verhandelt wird.

Laser 4 Min. Lesezeit Veröffentlicht am

Kurz gesagt

Ja. Für den professionellen Showlasereinsatz ist die Betreuung durch einen Laserschutzbeauftragten vorgeschrieben. Er verantwortet Justage, Publikumsabstände, Abschaltwege und die Dokumentation – bei uns ist er in jedem Angebot enthalten.

Warum es diese Vorschrift gibt

Showlaser arbeiten mit gebündeltem Licht in Leistungsklassen, die sich grundlegend von einem Präsentationslaserpointer unterscheiden. Wir setzen RGB-Systeme mit 10, 20 und 30 Watt ein. Ein direkter Blick in einen solchen Strahl kann die Netzhaut dauerhaft schädigen, und zwar schneller, als der Lidschlussreflex reagiert.

Das ist der ganze Grund für die Regelung. Es geht nicht um Bürokratie, sondern darum, dass ein Fehler in dieser Leistungsklasse nicht korrigierbar ist.

Was der Laserschutzbeauftragte tatsächlich tut

Die Rolle wird oft für einen reinen Formalakt gehalten – jemand unterschreibt ein Papier und geht wieder. Tatsächlich umfasst die Aufgabe vier praktische Bereiche.

Justage. Der Strahlengang wird so eingerichtet, dass er dort verläuft, wo er verlaufen soll – und nirgends sonst. Das betrifft auch Reflexionen an Glasflächen, Spiegeln und polierten Oberflächen, die im Raum vorhanden sind.

Publikumsabstände. Es wird festgelegt, welche Bereiche Gäste erreichen können und wie der Strahl dort begrenzt wird. Bei Shows, bei denen Publikum unter dem Strahlengang steht, ist das der aufwendigste Teil.

Abschaltwege. Es muss jederzeit möglich sein, die Anlage sofort abzuschalten – und es muss klar sein, wer das tut.

Dokumentation. Was eingerichtet wurde, wird festgehalten. Das ist im Ernstfall der Nachweis, dass sauber gearbeitet wurde.

Wann das im Projekt geklärt wird

Nicht am Veranstaltungstag. Der Laserschutz ist Teil der Planung, nicht der Improvisation – Justage, Publikumsabstände und Abschaltwege gehören in das Konzept, bevor Technik bestellt wird.

Praktisch heißt das: Wir brauchen früh Informationen über den Raum, die Publikumsführung und den geplanten Ablauf. Wo stehen die Gäste, gibt es Emporen oder Galerien, von wo aus in den Strahlengang geblickt werden könnte, und gibt es reflektierende Flächen. Diese Fragen entscheiden mit, wo die Laser stehen können.

Bei Outdoor kommt mehr dazu

Im Freien wird es aufwendiger. Neben den Publikumsabständen ist relevant, wohin der Strahl geht, wenn er das Ziel verfehlt oder darüber hinausläuft. Nachbargebäude, Straßen und – je nach Standort – der Luftraum spielen eine Rolle.

Das führt bei größeren Outdoor-Produktionen zu einer behördlichen Abstimmung, die Vorlauf braucht. Wer eine Laserinstallation im Freien plant, sollte sie nicht als kurzfristige Ergänzung des Programms betrachten.

Warum wir das nicht separat ausweisen

In unseren Angeboten ist der Laserschutzbeauftragte enthalten. Das ist eine bewusste Entscheidung: Sobald eine Sicherheitsleistung als optionale Position auftaucht, entsteht der Eindruck, man könne sie streichen.

Kann man nicht. Wer eine Lasershow anbietet, ohne diesen Punkt abzudecken, spart an der einzigen Stelle, an der ein Fehler nicht mehr gutzumachen ist.

Nachgefragt

Häufige Rückfragen

Gilt das auch für kleine Indoor-Shows?

Die Leistungsklasse entscheidet, nicht die Raumgröße. Showlaser in professioneller Ausführung fallen in Klassen, die eine Betreuung erfordern – auch in einem kleinen Saal. Was sich unterscheidet, ist der Aufwand für Abstände und Justage, nicht die Pflicht an sich.

Können wir einen eigenen Laserschutzbeauftragten stellen?

Wenn eine entsprechend ausgebildete Person bei euch im Haus ist, spricht nichts dagegen. In der Praxis kommt das selten vor, deshalb bringen wir ihn standardmäßig mit. Wichtig ist nur, dass die Verantwortung eindeutig geklärt ist – geteilte Zuständigkeit gibt es hier nicht.

Was passiert, wenn Publikum in den Strahl greift?

Genau dafür gibt es Publikumsabstände und Abschaltwege. Der Strahlengang wird so gelegt und begrenzt, dass die Bereiche, die Gäste erreichen können, sicher sind. Bei Shows mit Publikumsbereichen direkt unter dem Strahl wird das im Sicherheitskonzept vorab festgelegt.

Plant ihr eine Lasershow?

Wir bringen den Laserschutzbeauftragten mit und übernehmen Justage, Abnahme und Dokumentation – ohne dass ihr euch damit befassen müsst.