Ablauf- und Planungsunterlagen für eine Veranstaltung

Ratgeber

GEMA, KSK und die Rechnung danach

Musik auf einer Firmenfeier ist selbstverständlich. Die Anmeldung dafür ist es nicht – und wird regelmäßig erst dann zum Thema, wenn die Nachforderung im Briefkasten liegt.

Eventplanung 5 Min. Lesezeit Veröffentlicht am

Kurz gesagt

Die GEMA-Gebühren zahlt in der Regel der Veranstalter – also ihr, nicht die Technikfirma oder die Band. Angemeldet wird vor der Veranstaltung. Wird die Anmeldung versäumt, kann die GEMA rückwirkend Lizenzgebühren verlangen, wodurch es deutlich teurer wird als bei rechtzeitiger Meldung.

Wer zahlt: fast immer der Veranstalter

Die Frage kommt regelmäßig, und die Antwort ist unbequem eindeutig: In der Regel zahlen die Veranstalter. Das betrifft alle Events, bei denen urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich abgespielt wird – von Konzerten und Musikveranstaltungen über Firmenfeiern bis zu Sportveranstaltungen mit Musikeinsatz.

Weder die Band noch der DJ noch die Technikfirma übernimmt das. Wer eine Veranstaltung ausrichtet, ist gegenüber der GEMA in der Pflicht, unabhängig davon, wer die Musik tatsächlich abspielt.

Das gilt auch dann, wenn die Musik nur nebenbei läuft. Hintergrundmusik beim Empfang, ein Einspieler zur Begrüßung, das Musikbett unter einem Imagefilm – all das ist öffentliche Wiedergabe, sobald die Veranstaltung als öffentlich gilt.

Was bei verspäteter Anmeldung passiert

Hier liegt der eigentliche Kostenpunkt. Wird die GEMA nicht rechtzeitig angemeldet, drohen Nachzahlungen. Die GEMA kann rückwirkend Lizenzgebühren verlangen, wodurch es deutlich teurer wird als bei rechtzeitiger Anmeldung.

Der Unterschied ist kein Rundungsfehler. Wer vorher meldet, zahlt den regulären Tarif und kann je nach Konstellation Nachlässe in Anspruch nehmen. Wer nachträglich auffällt, zahlt den vollen Satz – und hat den Verwaltungsaufwand zusätzlich.

Besonders ärgerlich ist das, weil die Anmeldung selbst wenig Aufwand bedeutet. Sie scheitert fast nie an der Komplexität, sondern daran, dass sich niemand zuständig fühlt.

Warum das in die Technikplanung gehört

Auf den ersten Blick hat eine Lizenzfrage nichts mit Licht und Ton zu tun. In der Praxis fällt sie trotzdem uns auf, weil wir bei der technischen Planung den Ablauf durchgehen: Wann läuft welcher Einspieler, wer spielt wann, gibt es einen DJ, kommt eine Band.

Genau an dieser Stelle wird sichtbar, dass Musik im Spiel ist. Deshalb steht der Punkt bei uns auf der Planungsliste – neben Stromversorgung, Fluchtwegen und der Frage, ob die Versammlungsstättenverordnung greift.

Eine gute Eventplanung braucht mehr als eine gute Idee: Alle rechtlichen und organisatorischen Aspekte müssen berücksichtigt werden, und die Musiklizenzen sind einer davon.

Die Künstlersozialkasse als zweite Baustelle

Weniger bekannt, aber für Unternehmen mit regelmäßigen Veranstaltungen relevant: die Künstlersozialabgabe. Wer selbstständige Künstlerinnen und Publizisten beauftragt, kann abgabepflichtig sein – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Band, eine Grafikerin oder einen Fotografen handelt.

Anders als bei der GEMA gibt es hier keine Anmeldung pro Veranstaltung, sondern eine jährliche Meldung. Wer sie über Jahre versäumt, bekommt bei einer Prüfung rückwirkend eine Rechnung. Auch das ist ein Punkt, den Marketing- und Eventabteilungen häufig nicht auf dem Schirm haben, weil er beim Rechnungswesen liegt.

Was wir tun und was nicht

Wir melden nichts in eurem Namen an – das können wir nicht, weil ihr Vertragspartner seid und nicht wir. Was wir tun: darauf hinweisen, den Punkt im Ablaufplan festhalten und rechtzeitig daran erinnern.

Das klingt nach wenig. In der Praxis ist genau dieser Hinweis oft der Unterschied zwischen einer regulären Gebühr und einer Nachzahlung, weil er zu einem Zeitpunkt kommt, an dem noch jemand handeln kann.

Nachgefragt

Häufige Rückfragen

Gilt das auch für eine interne Betriebsfeier?

Es kommt darauf an, ob die Veranstaltung als öffentlich gilt. Eine reine Feier im geschlossenen Mitarbeiterkreis wird anders bewertet als eine Veranstaltung mit geladenen Gästen, Kunden oder Presse. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht trivial – im Zweifel lohnt die Rückfrage bei der GEMA selbst.

Übernehmt ihr die Anmeldung für uns?

Wir weisen darauf hin, halten den Punkt in der Planung fest und sagen euch, was anzumelden ist. Die Anmeldung selbst muss der Veranstalter vornehmen, weil er Vertragspartner der GEMA ist – wir können das nicht in eurem Namen tun.

Was hat die Künstlersozialkasse damit zu tun?

Sie ist ein zweiter, davon unabhängiger Punkt. Wer selbstständige Künstlerinnen oder Publizisten beauftragt – Musik, Grafik, Fotografie, Text –, kann abgabepflichtig gegenüber der KSK sein. Das betrifft viele Unternehmen, die regelmäßig Events ausrichten, ohne dass sie es auf dem Schirm haben.

Wir denken das mit

Bei unserer technischen Eventplanung stehen GEMA, KSK und Versammlungsstättenverordnung auf derselben Liste wie Strom und Statik.